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Die Übernahme zusätzlicher Leistungen in der Zustellung soll auf Grund
nachvollziehbarer Kriterien geregelt werden. Planungssicherheit für
alle Beteiligten ist das Ziel. Deshalb werden die ver.di Betriebsräte
bei den Niederlassungen vor Ort, in sogenannten Eckpunkten die
Ausgestaltung des Beschäftigungspaktes zu regeln.
Ziele sind
u.a.:
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Niemand
darf wegen der Ablehnung der ÜzL benachteiligt werden
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Der
reibungslose Ablauf des Verbundes geht vor Anträgen ÜzL
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Das
Antrags- und Genehmigungsverfahren für ÜzL wird einvernehmlich
geregelt
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Die
Unterbringung rationalisierungsbetroffener Kräfte geht vor ÜzL
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Es
werden für die ÜzL verschiedene Möglichkeiten angeboten (freie Tage,
Übernahme überschießende Bemessungsteile usw.)
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ÜzL
ist grundsätzlich nur bei überschießenden Bemessungsanteilen, freien
Arbeitseinheiten und durch den Verzicht auf freie Tage möglich
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Es sind
Überlastungsschutzregeln zur Verfügung zu stellen
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Der
Umfang der ÜzL ist in den Dienstplänen auszuweisen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist
nicht mit Drohungen, dass Arbeitsplätze verlagert werden, zu
erreichen!
BR/ver.di sind keine Co-Manager
sondern Interessenvertreter der Beschäftigten!
Ver.di und die Betriebsräte stehen ohne wenn und aber
hinter dem Beschäftigungspakt!
Ver.di und die Betriebsräte sind
bereit über vernünftige Lösungen zu verhandeln.
Für eine Aufhebung der Freiwilligkeit oder für eine
Zwangsfreiwilligkeit bei der Übernahme zusätzlicher Leistungen stehen
sie jedoch nicht zur Verfügung.
Gemeinsam handeln –
Gemeinsam durchsetzen –
Gemeinsam erfolgreich sein!
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